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Im Januar 2025 hat die GEMA eine Klage gegen das KI-Musik-Startup Suno vor dem Landgericht München I angestrengt. Sie wirft dem Unternehmen vor, geschützte Werke ohne Lizenz zum Training genutzt zu haben. Im seitdem laufenden Verfahren wird geprüft, ob das massenhafte Einspeisen von Originalaufnahmen in Algorithmen eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Der Vorwurf der GEMA besteht darin, dass Suno seine KI-Modelle mit urheberrechtlich geschützten Musikstücken trainiert hat. Als konkrete Beispiele nannte die Verwertungsgesellschaft weltbekannte Hits wie „Forever Young“ von Alphaville oder „Atemlos“ von Kristina Bach. Es geht um sechs Songs, die aus hunderten KI-Outputs unverkennbar herauszuhören waren. Falls das Gericht anerkennt, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bestehen Vergütungsansprüche für die Musiker. Der Rechtsstreit hat das Potential, den Schutz geistigen Eigentums dem technischen Fortschritt entsprechend neu zu definieren.
Das Verfahren ist seit Januar 2025 anhängig. Nach den Ermittlungen und der Erstellung komplexer Gutachten war der erste Verhandlungstermin auf den 9. März 2026 festgelegt. Bis zum 7. 04.2026 durfte sich Suno nochmals schriftlich zu den Vorwürfen äußern. Das Urteil sollte am 12.6.2026 ergehen. Aus dienstlichen Gründen wurde der Termin zur Verkündung der Entscheidung jedoch verlegt. Die GEMA möchte eine faire Beteiligung der Urheber an den Gewinnen der KI-Firmen erwirken. Sollte Suno verurteilt werden, würden Zahlungen in Millionenhöhe an die Urheber fällig. Zudem bestünde eine Pflicht zur Lizenzierung der Datenbanken.
Trotz der notwendigen juristischen Detail-Klärung darf der immense kreative Nutzen von Tools wie Suno nicht übersehen werden. Was früher teure Studiozeiten erforderte, lässt sich nun viel schneller verwirklichen. Die KI regt die Nutzer an, kreativ zu sein. Nach der Eingabe konkreter Entwürfe liefert sie sofort musikalische Antworten. Ungeachtet des laufenden Verfahrens in Deutschland, feiert das beklagte US-Unternehmen international rigorose Erfolge. Vom kleinen Tool entwickelte sich Suno zum Global-Player. Trotz des deutschen Rechtsstreits im Rücken konnte Suno weiter Kapital einsammeln und seine Bewertung verdoppeln. Seit Juni 2026 beläuft sie sich auf 5,4 Milliarden Dollar.
Suno macht es möglich, mit durchdachten Plots und eigenen Texten vollständige Werke zu erschaffen. Nutzer können ihre Kompositionen summen und in instrumentierte Songs verwandeln. Auch Profis nutzen bereits KI-Systeme. Als Ergebnis des Münchner Verfahrens wäre eine Rechtslage wünschenswert, die alle Urheber fair schützt. Jedoch sollte das Resultat die neuen Möglichkeiten, menschliche Kreativität effizienter zu machen, nicht durch überzogene Restriktionen ersticken. Das Urteil wird voraussichtlich am 31. Juli 2026 im Münchner Justizpalast verkündet.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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