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Neue Regeln beim Rundfunkbeitrag: Was du zur Einmalzahlungsaufforderung wissen musst

today16.06.2025 40

Hintergrund
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Seit Juni 2023 hat der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio sein Abrechnungssystem umgestellt. Wer seinen Rundfunkbeitrag nicht per Lastschrift zahlt, erhält jetzt nur noch eine einmalige Zahlungsaufforderung statt regelmäßiger Rechnungen. Diese Änderung betrifft Millionen Haushalte in Deutschland und erfordert mehr Eigenverantwortung bei der pünktlichen Zahlung des monatlichen Beitrags von 18,36 Euro. Verpasst du einen Zahlungstermin, drohen Säumniszuschläge und im schlimmsten Fall sogar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Die neue Einmalzahlungsaufforderung im Detail

Neue Regeln beim Rundfunkbeitrag: Was du zur Einmalzahlungsaufforderung wissen musst

Mit der Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung will der Beitragsservice Kosten sparen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Konsequenz für dich: Du musst jetzt selbst daran denken, deinen Rundfunkbeitrag pünktlich zu überweisen. Die einmalige Zahlungsaufforderung enthält alle zukünftigen Zahlungstermine, die du dir nun eigenständig merken oder in deinem Kalender eintragen musst.

Der gesetzlich festgelegte Standardrhythmus sieht vor, dass der Beitrag vierteljährlich in der Mitte des jeweiligen Dreimonatszeitraums zu zahlen ist. Ein Beispiel: Wenn du ab dem 1. Januar Inhaber einer Wohnung bist, musst du zum 15. Februar die Rundfunkbeiträge für die Monate Januar, Februar und März zahlen.

Alternative Zahlungsrhythmen

Du hast allerdings auch die Möglichkeit, andere Zahlungsrhythmen zu wählen:

– Vierteljährliche Zahlung jeweils zum Ersten eines Quartals (1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1. Oktober)

– Halbjährliche Zahlung zum 1. Januar und 1. Juli

– Jährliche Zahlung zum 1. Januar für das gesamte Jahr

Diese Alternativen können dir helfen, den Überblick zu behalten und die Zahlungen besser zu planen. Besonders die jährliche Einmalzahlung bietet den Vorteil, dass du nur einmal im Jahr an die Überweisung denken musst.

Konsequenzen bei verspäteter Zahlung

Solltest du einen Zahlungstermin verpassen, erhältst du einen Festsetzungsbescheid vom Beitragsservice. Dieser ist mit einem Säumniszuschlag verbunden, der mindestens acht Euro oder ein Prozent der offenen Beitragssumme beträgt – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Ignorierst du auch diesen Bescheid, gerät dein Konto in Verzug und es fallen weitere Gebühren an. Ein Zahlungsaufschub ist nicht möglich und verpasste Fristen beeinflussen künftige Zahlungstermine nicht – diese bleiben bestehen.

Im schlimmsten Fall kann es sogar zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommen, die folgende Konsequenzen haben können:

– Sachpfändungen durch einen Gerichtsvollzieher

– Pfändung deines Arbeitseinkommens

– Pfändung deines Kontoguthabens

– Zusätzliche Vollstreckungsgebühren, die die Gesamtsumme weiter erhöhen

Die einfachste Lösung: SEPA-Lastschriftverfahren

Um all diese Probleme zu vermeiden, empfiehlt der Beitragsservice das SEPA-Lastschriftverfahren. Dabei wird der Rundfunkbeitrag automatisch von deinem Konto abgebucht, und du musst dich um nichts weiter kümmern. Die Einrichtung eines Lastschriftmandats ist unkompliziert und kann online auf der Webseite des Beitragsservice erfolgen.

Mit der Lastschrift vermeidest du nicht nur den Verwaltungsaufwand für dich selbst, sondern auch mögliche Säumniszuschläge durch vergessene Zahlungen. Zudem erhältst du weiterhin Informationen über anstehende Abbuchungen, sodass du immer auf dem Laufenden bleibst.

Ausnahmen von der Beitragspflicht

Es gibt übrigens bestimmte Personengruppen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind oder eine Ermäßigung erhalten können. Dazu zählen beispielsweise:

– Empfänger von Sozialleistungen wie ALG II, Sozialhilfe oder BAföG

– Menschen mit bestimmten Behinderungen

– Taubblinde Menschen

Falls du zu einer dieser Gruppen gehörst, solltest du einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung beim Beitragsservice stellen. Die entsprechenden Formulare findest du auf der offiziellen Webseite.

Die Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung bedeutet mehr Eigenverantwortung für alle, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Um Probleme zu vermeiden, solltest du dir die Zahlungstermine gut merken oder gleich auf das bequeme Lastschriftverfahren umsteigen. So stellst du sicher, dass du keine Fristen verpasst und keine unnötigen Zusatzkosten entstehen.

Geschrieben von: RadioMonster.FM

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