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McDonald’s verliert Namensrechte am Big Mac

today17.01.2019

Hintergrund

Genehmigt ihr euch auch hin und wieder einen leckeren Big Mac bei McDonald’s? Dann solltet ihr dessen Verpackung beim nächsten Besuch möglichst schnell fotografieren, um sie für die Nachwelt festzuhalten.

McDonald's in New York
McDonald’s in New York

Denn: Der Fast-Food-Riese hat vor Gericht soeben krachend die Namensrechte für seinen beliebtesten Burger verloren.

David gegen Goliath: Supermac’s zieht gegen McDonald’s vor Gericht

McDonald's Logo
McDonald’s Logo

Der “Big Mac” vom McDonalds’s ist auf der ganzen Welt bekannt: Zwei herzhaft gebratene Rindfleisch-Pattys, die in einem Sesambrötchen auf Salat und eine einzigartige Soße treffen, erfreuen sich auch hierzulande trotz mehr als 500 Kalorien hoher Beliebtheit. Nun aber könnte zumindest der Name des Kult-Burgers schon bald aus den Filialen verbannt werden. Der Grund: Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der irischen Fast-Food-Kette “Supermac’s”, die es weltweit auf rund 1.100 Filialen bringt. McDonald’s vertrat die Meinung, dass deren Firmenname eine hohe Ähnlichkeit mit dem hauseigenen Big Mac aufweist – und klagte. Doch damit nicht genug: Da McDonalds’s auf sein Markenrecht beharrte, untersagte man “Supermac’s” sogar, nach England sowie in weitere Teile Europas zu expandieren. Das wiederum wollte das irische Unternehmen verständlicherweise nicht auf sich sitzen lassen und forderte McDonalds’s im Jahr 2017 auf, die Rechte freizugeben.

McDonalds konnte keine ausreichende Verwendung des Begriffs nachweisen

McDonalds’s sah der gerichtlichen Auseinandersetzung offenbar zu unbesorgt entgegen – schließlich gab es derartige Prozesse bereits in der Vergangenheit immer wieder. Der Fast-Food-Gigant reichte vor Gericht also verschiedenste Verpackungen, Werbematerialien und ausgedruckte Internetseiten ein, die beweisen sollten, dass der Big Mac untrennbar mit McDonald’s verbunden ist. Genau davon konnte das Gericht allerdings nicht überzeugt werden: Das Amt der EU für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) verkündete in seiner Begründung, dass McDonalds’s nicht nachweisen konnte, den Namen “Big Mac” in den vergangenen fünf Jahren ausreichend verwendet zu haben. Damit gibt das EUIPO der irischen Fast-Food-Kette Recht und entzog McDonald’s die Namensrechte am Big Mac. Dies hat wiederum zur Folge, dass ab sofort auch andere Unternehmen innerhalb Europas mit dem Namen “Big Mac” werben dürfen – das bisherige Alleinstellungsmerkmal das Burgers wäre dementsprechend dahin. Supermac’s ist über diese Entscheidung jedenfalls sehr froh, da eine Expansion außerhalb Irlands bislang laut eigenen Aussagen lediglich an McDonald’s scheiterte. Der US-Riese möchte seinen Kult-Burger aber noch nicht aufgeben und kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.

Geschrieben von: RadioMonster.FM


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