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Die Influencerin und Unternehmerin Cathy Hummels steht derzeit im Zentrum eines Rechtsstreits, der gestern vor dem Münchner Landgericht verhandelt wurde. Eine Malermeisterin fordert von der 37-Jährigen 13.000 Euro für erbrachte Leistungen, die Hummels angeblich nicht bezahlt hat. Die Arbeiten umfassten Rosenbilder und das BVB-Logo zur Verschönerung von Hummels‘ Zuhause und Büro, die im Mai 2023 in Auftrag gegeben wurden. Der Fall sorgt für Aufsehen, da ein Teil der Bezahlung durch Social-Media-Werbung erfolgen sollte – doch Hummels war mit dem Ergebnis unzufrieden und beauftragte stattdessen einen anderen Maler.
Der Streit zwischen Cathy Hummels und der Malermeisterin Maren Kogge dreht sich um Arbeiten, die vor etwa zwei Jahren ausgeführt wurden. Laut Gerichtsunterlagen hatten die beiden Parteien zuvor über WhatsApp kommuniziert und sich auf Umfang und Kosten der Arbeiten geeinigt. Ein wesentlicher Teil der Vereinbarung bestand darin, dass Hummels als Gegenleistung für einen Teil der Arbeiten Werbung auf ihren Social-Media-Kanälen schalten sollte.
Doch das Geschäftsverhältnis nahm eine unerwartete Wendung. Im Gerichtssaal erklärte die Malermeisterin: „Seit 13 Jahren mache ich den Job. Ich bin Kirchenmalermeisterin. Wurde mit dem Bayerischen Staatspreis ausgezeichnet und wurde ‚Miss Handwerk 2023‘. Ich habe alles so gemacht, wie du es wolltest.“ Sie fügte hinzu: „Es steht mir zu, dass du meine Materialien und meine Arbeitszeit und die meines Mitarbeiters bezahlst. Ich habe auch einige Male an den Rosen nachgebessert, so wie du es wolltest.“
Cathy Hummels verteidigte ihre Position vor Gericht mit klaren Worten: „Es gefällt mir nicht, was da entstanden ist. Das habe ich dir auch gesagt.“ Die Influencerin war mit dem künstlerischen Ergebnis offenbar so unzufrieden, dass sie einen anderen Maler beauftragte, um die Arbeiten übermalen zu lassen. Dies führte dazu, dass der vereinbarte Social-Media-Post nicht veröffentlicht wurde.
Die Anwältin der Malermeisterin betonte hingegen, dass die Leistungen wie besprochen erbracht wurden und daher vergütet werden müssten. Kogge selbst kritisierte zudem die negative Publicity, die durch das Übermalen ihrer Arbeiten entstanden sei.
Trotz der verhärteten Fronten signalisierte Hummels ihre Bereitschaft zu einer Einigung: „Wir wollen uns gerne einigen, ich bin keine streitsüchtige Person.“ Ihr Anwalt bot an, zumindest die Materialkosten zu begleichen, doch zu einer Übereinkunft kam es während der gestrigen Verhandlung nicht.
Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen, die bei Geschäftsbeziehungen entstehen können, in denen Dienstleistungen teilweise durch Influencer-Marketing vergütet werden sollen. Die subjektive Bewertung künstlerischer Arbeiten macht die Situation zusätzlich komplex.
In sozialen Netzwerken und Kommentarspalten zeigen sich gespaltene Meinungen zur Entscheidung von Cathy Hummels. Während einige Nutzer argumentieren, dass man für eine Dienstleistung nur dann zahlen sollte, wenn das Ergebnis zufriedenstellend ist, vertreten andere die Ansicht, dass geleistete Arbeit grundsätzlich bezahlt werden müsse – unabhängig davon, ob das Ergebnis subjektiv gefällt oder nicht.
Parallel zu diesen rechtlichen Herausforderungen gibt es für Cathy Hummels auch positive Nachrichten: Sie erhält eine Chance, einen ihrer Lebenträume zu verwirklichen, indem sie in der ARD-Telenovela „Sturm der Liebe“ auftreten wird. „Ich lerne sehr gerne Text und es war schon immer mein Traum, Schauspielerin zu werden,“ erklärte sie dazu freudig.
Der Prozess zwischen Cathy Hummels und der Malermeisterin wird am 9. Juli fortgesetzt. Bis dahin bleibt abzuwarten, ob die Parteien doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung finden werden.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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