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Neue Kontrolle für Verfassungsschutz: Wie Niedersachsen die AfD ausschließen will

today08.05.2025 9

Hintergrund
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In Niedersachsen bahnt sich eine bedeutende Änderung in der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes an. SPD, Grune und CDU planen gemeinsam die Einfuhrung eines neuen Kontrollgremiums, das den bisherigen Verfassungsschutzausschuss ersetzen soll. Der entscheidende Unterschied: Im neuen Gremium wird die AfD voraussichtlich keinen Sitz mehr haben. Die betroffene Partei reagiert emport und spricht von einem demokratiefeindlichen Vorgehen.

Warum ein neues Kontrollgremium geplant ist

Neue Kontrolle für Verfassungsschutz: Wie Niedersachsen die AfD ausschließen will
Olaf Kosinsky, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Der gemeinsame Gesetzesentwurf von SPD, Gruenen und CDU sieht vor, den bisherigen Verfassungsschutzausschuss durch ein „Parlamentarisches Kontrollgremium“ zu ersetzen. Sebastian Zinke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, erklart die Motivation dahinter: „Wir wollen die parlamentarische Kontrolle sturmfest aufstellen.“ Laut dem Entwurf werden die Mitglieder des neuen Gremiums vom Parlament gewahlt, was bedeutet, dass nicht mehr automatisch alle Fraktionen entsprechend ihrer Groesse vertreten sein muessen.

Zinke fuhrt weiter aus: „Wir koennen nicht diejenigen, die ueberwacht werden, gleichzeit gleichzeitig zu Kontrolleuren der Ueberwachung machen.“ Diese Aussage zielt direkt auf die AfD ab, die in mehreren Bundeslaendern vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Auf Bundesebene wurde die Partei erst vor wenigen Tagen als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft, eine Entscheidung, gegen die die AfD bereits juristisch vorgeht.

Verfassungsrechtliche Hurden und politische Mehrheiten

Fuer die Umsetzung des neuen Kontrollgremiums ist eine Verfassungsaenderung erforderlich, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag benoetigt. Diese waere mit den Stimmen von SPD, Gruenen und CDU gesichert. Der Gesetzentwurf wird als starkes Zeichen fuer eine wehrhafte Demokratie praesentiert, die sich gegen Kraefte schuetzen muss, die potenziell verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Scharfe Kritik von der AfD

Die AfD reagiert erwartungsgemass mit heftiger Kritik auf die Plaene. Klaus Wichmann, AfD-Fraktionschef im niedersachsischen Landtag, bezeichent das Vorhaben als „skandalos“ und wirft den anderen Parteien vor, einer inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Weg zu gehen. Er betont, dass die AfD in Niedersachsen nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft sei und sieht den geplanten Ausschluss seiner Partei als ungerechtfertigte Massnahme.

„Dies ist ein weiterer Versuch, demokratische Prozesse zu missachten und uns als legitime Oppositionskraft zu schwaechen“, erklaert Wichmann. Die AfD argumentiert, dass ihr als drittstaerkste Kraft im Landtag eine angemessene parlamentarische Beteiligung zustehe.

Parallelen zu bundesweiten Entwicklungen

Die Debatte in Niedersachsen findet vor dem Hintergrund bundesweiter Diskussionen ueber den Umgang mit der AfD statt. Erst kuerzlich wurde ein Auszug aus dem 1100-seitigen Gutachten des Bundesamtes fuer Verfassungsschutz veroeffentlicht, das die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ begruendet. Der 17-seitige Auszug, der von der Plattform „FragDenStaat“ veroeffentlicht wurde, enthaelt 37 Belege fuer verfassungsfeindliche Positionen der Partei.

Darin werden unter anderem etnisch-abstammungsmassige Aussagen, Fremdenfeindlichkeit, Islamfeindlichkeit und demokratiefeindliche Positionen fuehrender AfD-Politiker dokumentiert. So propagiere die Partei etwa die Verschwörungstheorie der „Umvolkung“ und fordere einen Volksbegriff, der nicht auf Staatsangehoerigkeit basiert.

Rechtliche Bewertung der geplanten Aenderung

Experten sind geteilter Meinung ueber die rechtliche Zulaessigkeit des geplanten Ausschlusses der AfD vom neuen Kontrollgremium. Verfassungsrechtler weisen darauf hin, dass das Prinzip der parlamentarischen Repräsentation eine angemessene Beteiligung aller im Parlament vertretenen Parteien vorsieht.

Andererseits argumentieren Befuerworter der Massnahme, dass gerade bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes besondere Sicherheitsinteressen bestehen. „Es ist ein Dilemma“, erklaert ein Staatsrechtler, der anonym bleiben moechte. „Einerseits haben alle Fraktionen ein Recht auf parlamentarische Teilhabe, andererseits gibt es berechtigte Bedenken, wenn eine Partei, die selbst Beobachtungsobjekt ist, Zugang zu sensitiven Informationen des Verfassungsschutzes erhaelt.“

Zeitplan und weitere Schritte

Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Wochen im Landtag eingebracht und beraten werden. Bei der angestrebten Zwei-Drittel-Mehrheit dürfte die Verabschiedung trotz des Widerstands der AfD nur Formsache sein. Die Partei hat bereits angekündigt, alle rechtlichen Mittel gegen den geplanten Ausschluss zu prufen.

Sebastian Zinke von der SPD zeigt sich unbeeindruckt von den Drohungen: „Wir handeln im Interesse der Sicherheit unseres Landes und zum Schutz unserer Verfassung. Das neue Kontrollgremium wird die parlamentarische Aufsicht ueber den Verfassungsschutz effektiver gestalten und gleichzeitig sicherstellen, dass sensitive Informationen nicht in falsche Haende geraten.“

Die geplante Reform in Niedersachsen könnte Signalwirkung fuer andere Bundeslaender haben, die vor aehnlichen Herausforderungen stehen. Sie markiert einen weiteren Schritt im institutionellen Umgang mit der AfD und wirft grundsaetzliche Fragen zum Verhaeltnis von parlamentarischer Repräsentation und wehrhafter Demokratie auf.

Parlamentarisches Kontrollgremium

Geschrieben von: RadioMonster.FM

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